DIE LINKE Neuss fordert: Keine Bezahlkarte für Geflüchtete
DIE LINKE Neuss fordert per Ratsantrag, auf die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete zu verzichten. Gründe: Diskriminierung, hoher Verwaltungsaufwand und integrationshemmende Wirkung.
Am 5. Mai 2025 hat die Fraktion DIE LINKE/Tierschutz im Rat der Stadt Neuss einen Antrag eingereicht, der die Ablehnung der Bezahlkarte für Geflüchtete fordert. Konkret soll die Stadt Neuss von der Opt-Out-Regelung nach § 4 der nordrhein-westfälischen Bezahlkartenverordnung Gebrauch machen und auf die Einführung dieser Karte verzichten.
Warum wir die Bezahlkarte ablehnen
Die sogenannte Bezahlkarte, die Geflüchteten statt Bargeld zur Verfügung gestellt werden soll, steht seit Monaten in der Kritik – zu Recht.
Diskriminierung statt Integration:
Die Bezahlkarte bevormundet Geflüchtete, erschwert ihnen den Alltag und verhindert Teilhabe. Wer keine Barzahlung leisten kann, wird systematisch ausgeschlossen – etwa auf Wochenmärkten, in Second-Hand-Läden, bei Flohmärkten oder selbst bei Anwält:innen.Bürokratiemonster für die Verwaltung:
Die Einführung der Karte bedeutet erheblichen Verwaltungsaufwand: Einzelfallprüfungen, Anhörungen, Sonderregelungen, Wechsel zwischen Karte und Konto – all das bindet Personal und erzeugt Kosten.
Einige Kommunen sprechen bereits von einem „Bürokratiemonster“. Die Landesregierung übernimmt diese Zusatzkosten nicht.Verstoß gegen die Neusser Resolution für Demokratie und Toleranz:
Wer Geflüchtete gezielt stigmatisiert, verletzt das, was der Stadtrat selbst beschlossen hat: Menschen in ihrer Würde nicht herabzusetzen. Die Bezahlkarte tut genau das.
Viele Kommunen gehen bereits den anderen Weg
Mehrere Städte in NRW – darunter Köln und Düsseldorf – haben die Bezahlkarte bereits abgelehnt. Neuss muss jetzt folgen, um klare Haltung gegen Ausgrenzung und für ein funktionierendes, effizientes Verwaltungshandeln zu zeigen.
Was wir fordern
DIE LINKE Neuss fordert den Stadtrat auf, am 16. Mai 2025 folgendem zuzustimmen:
Die Stadt Neuss führt die Bezahlkarte für Geflüchtete nicht ein und nutzt die gesetzlich vorgesehene Opt-Out-Regelung.